Lebenspartnerschaft: Adoption und Elternschaft in Deutschland

Petra Andrews • 3. August 2024

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Lebenspartnerschaft: Adoption und Elternschaft in Deutschland

Die rechtliche Landschaft für Lebenspartnerschaften in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt, insbesondere im Bereich der Adoption und Elternschaft. Dieser Blog beleuchtet die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten, die Lebenspartnern in Deutschland zur Verfügung stehen, um Eltern zu werden.

Adoption durch Lebenspartner

Vor der Eheöffnung für alle konnten Lebenspartner in Deutschland Kinder adoptieren, allerdings nur im Rahmen der sogenannten Sukzessivadoption, bei der ein Partner das leibliche oder adoptierte Kind des anderen Partners adoptieren konnte. Seit der Gleichstellung der Ehe haben Lebenspartner, die ihre Partnerschaft nicht in eine Ehe umgewandelt haben, nun ebenfalls die Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Dies bedeutet einen deutlichen Schritt in Richtung Gleichberechtigung in der Elternschaft.

Elternschaft in Lebenspartnerschaften

Neben der Adoption gibt es weitere Wege zur Elternschaft für Lebenspartner, darunter die Inanspruchnahme von Reproduktionstechnologien. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich sind komplex und können je nach Methode variieren. Wichtig zu wissen ist, dass das gemeinsame Sorgerecht für das Kind in Lebenspartnerschaften analog zu Ehepaaren geregelt ist, vorausgesetzt, die Lebenspartnerschaft wurde vor der Geburt des Kindes eingetragen.

Die Möglichkeiten für Lebenspartner, in Deutschland Eltern zu werden, haben sich in den letzten Jahren erheblich erweitert und bieten nun eine fast gleichberechtigte Basis im Vergleich zu verheirateten Paaren. Dennoch gibt es in der Praxis und bei der Umsetzung rechtlicher Bestimmungen immer wieder Herausforderungen. Es ist daher empfehlenswert, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, um den Weg zur Elternschaft so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Adoption und Elternschaft

Vor der Eheöffnung für alle war die gemeinsame Adoption von Kindern durch Lebenspartner in Deutschland nicht möglich. Diese Beschränkung wurde aufgehoben, und seitdem bestehen bei adoptiven Elternschaften keine rechtlichen Unterschiede mehr zwischen verheirateten Paaren und Lebenspartnern. Allerdings können Lebenspartnerschaften, die nicht in eine Ehe umgewandelt wurden, weiterhin bestehen, was bedeutet, dass für diese Paare die gleichen Regeln zur Adoption und Elternschaft gelten wie für verheiratete Paare.


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