Transparente Anwaltskosten in meiner Kanzlei in Beckum
Rechtliche Beratung ist wertvoll – und sollte für Mandanten jederzeit nachvollziehbar sein. In meiner Kanzlei sind Kosten kein Tabuthema: Ich informiere Sie offen und transparent über die zu erwartenden Gebühren, damit Sie von Anfang an Klarheit haben.
Kostentransparenz von Anfang an
Sicherheit für Mandanten und Anwältin
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen ist gesetzlich geregelt – in erster Linie durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dennoch werfen Gebührenfragen häufig Unsicherheiten auf. Um Missverständnisse zu vermeiden, lege ich großen Wert auf eine offene und faire Kommunikation über die Kosten. Sie wissen stets, welche Gebühren entstehen können und wie das Kostenrisiko verteilt ist. Als Mandantin oder Mandant profitieren Sie von klaren Vereinbarungen: Sei es nach RVG, über Stundenhonorar oder als Pauschalhonorar. Darüber hinaus biete ich Beratung zu Rechtsschutzversicherungen, Prozesskosten- oder Beratungshilfe, um auch einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern Zugang zum Recht zu sichern.
Allgemeine Grundlagen der Anwaltsvergütung
Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, Beratungsleistungen gegen Honorar zu erbringen – auch bei kurzen Anfragen per Telefon oder E-Mail. Die Grundlage hierfür bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es legt fest, welche Gebühren für bestimmte Tätigkeiten entstehen und knüpft diese an den sogenannten Gegenstands- oder Streitwert, also die wirtschaftliche Bedeutung der Angelegenheit.
Das RVG sieht Gebührenrahmen mit Ober- und Untergrenzen vor. Sollte ein konkreter Wert einmal nicht bestimmbar sein, erlaubt das Gesetz auch pauschale Gebühren. Ähnlich wie die Gebührenordnung der Ärzte sorgt dieses System für eine einheitliche Grundlage der Abrechnung.
Erstberatung – Kostenrahmen für Verbraucher
Für Verbraucher gilt seit 01.07.2004 eine gesetzliche Höchstgrenze: Die Erstberatung darf höchstens 190,00 € zzgl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer kosten. In vielen Fällen liegt die Gebühr darunter, da Umfang und Wert der Angelegenheit berücksichtigt werden.
Wichtig: Wird in derselben Angelegenheit anschließend eine weitergehende Tätigkeit übernommen, wird die Erstberatungsgebühr auf die nachfolgenden Gebühren angerechnet – es sei denn, es wurde eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen, die eine Anrechnung ausschließt.
Honorarvereinbarungen – Pauschal- oder Stundenhonorar
In bestimmten Fällen bietet sich eine individuelle Honorarvereinbarung an. Diese kann entweder ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vorsehen.
- Stundenhonorar: Hier zahlen Mandanten ausschließlich für die tatsächlich aufgewendete Zeit, unabhängig von Gegenstandswert oder Komplexität.
- Pauschalhonorar: Empfehlenswert, wenn der Arbeitsaufwand von Anfang an überschaubar ist.
Gerade bei längeren oder regelmäßigen Beratungen – etwa bei der Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen – schaffen Honorarvereinbarungen Planungssicherheit.
Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Bürger
Rechtsschutz darf nicht am Geldbeutel scheitern. Für Menschen mit geringem Einkommen bietet das Beratungshilfegesetz die Möglichkeit, nahezu kostenlos anwaltliche Beratung und Vertretung außerhalb von Gerichtsverfahren in Anspruch zu nehmen. Hierfür ist ein Berechtigungsschein des zuständigen Amtsgerichts erforderlich.
Muss ein Gerichtsverfahren geführt werden, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diese übernimmt die eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten, sofern die Erfolgsaussichten der Klage gegeben sind. Nicht übernommen werden jedoch die Kosten der Gegenseite, falls der Prozess verloren geht. Eine Ausnahme gilt im Arbeitsrecht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko erheblich reduzieren. Bitte bringen Sie im Erstgespräch Informationen zu Ihrer Versicherungsgesellschaft und Ihrer Versicherungsscheinnummer mit. So lässt sich direkt klären, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Klarheit und Fairness bei allen Kostenfragen
Die Vergütung meiner anwaltlichen Tätigkeit erfolgt transparent und nachvollziehbar. Ob nach RVG, über Honorarvereinbarung oder mit Unterstützung durch Rechtsschutz- oder Prozesskostenhilfe – gemeinsam finden wir eine faire und tragfähige Lösung, die Ihre Interessen wahrt und gleichzeitig Planungssicherheit schafft.
Transparente Kosten – klare Vereinbarungen von Anfang an
In meiner Kanzlei in Beckum wissen Sie von Beginn an, welche Kosten auf Sie zukommen. Ob Erstberatung, Honorarvereinbarung oder Unterstützung durch Rechtsschutz- und Prozesskostenhilfe – ich biete Ihnen volle Transparenz und verständliche Informationen. Lassen Sie uns gemeinsam die passende Lösung für Ihren Fall finden, damit Sie rechtlich abgesichert und finanziell klar kalkulierbar vorgehen können.
