Familienrecht in Beckum – Ihre Fachanwältin Petra Andrews
Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, eheliches Güterrecht oder Lebenspartnerschaft – als erfahrene Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie in Beckum und Umgebung vertrauensvoll und kompetent bei allen familienrechtlichen Anliegen.
Kompetente Rechtsberatung im Familienrecht
Ihr gutes Recht – persönlich, sensibel und durchsetzungsstark
Familienrechtliche Fragestellungen gehören zu den emotional und rechtlich anspruchsvollsten Bereichen. Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie in Beckum in allen Belangen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, eheliche Güterregelungen sowie Lebenspartnerschaften. Mit fachanwaltlicher Expertise, persönlichem Engagement und einem hohen Anspruch an eine faire, wirtschaftlich tragfähige Lösung setze ich mich für Ihr gutes Recht ein – außergerichtlich und vor Gericht. Meine Kanzlei verfolgt das Ziel, Konflikte nach Möglichkeit einvernehmlich beizulegen. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, wahre ich Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung. Profitieren Sie von meiner fachübergreifenden Beratung, die angrenzende Rechtsgebiete wie Erbrecht, Vertragsrecht oder Steuerrecht berücksichtigt.
Von der Trennung bis zum Unterhalt – Ihre Fachanwältin an Ihrer Seite
Familienrecht in Beckum – rechtliche Klarheit und starke Vertretung
Das Familienrecht umfasst alle wesentlichen rechtlichen Fragen, die sich aus Ehe, Partnerschaft und Familie ergeben. Dazu gehören neben der Scheidung auch Themen wie Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens. Besonders wichtig ist dabei, auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte in die Beratung einzubeziehen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Eheverträgen oder Vereinbarungen für Lebensgemeinschaften, um Konflikten vorzubeugen. Ich begleite Sie sowohl im Vorfeld einer Ehe oder Partnerschaft als auch im Falle einer Trennung oder Scheidung mit fundierter rechtlicher Expertise und persönlichem Einsatz.
- Eheverträge und vorsorgende Vereinbarungen
- Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Beratung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung
Sorgerecht – das Wohl der Kinder im Mittelpunkt
Bei Trennung oder Scheidung stellen Fragen zum Sorgerecht eine besondere Herausforderung dar. Es geht darum, die bestmögliche Versorgung der Kinder sicherzustellen und Lösungen zu finden, die dem Kindeswohl entsprechen. Ich berate Sie umfassend zu allen Aspekten des Sorgerechts – von der elterlichen Sorge über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis hin zu Fragen des Unterhalts.
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht setze ich mich dafür ein, dass tragfähige und einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertrete ich Ihre Interessen auch vor Gericht.
- Beratung zum elterlichen Sorgerecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Unterhaltsrecht im Zusammenhang mit Sorgerechtsfragen
- Mediation bei Streitfällen
- Rechtsübergreifende Beratung (z. B. Familien- und Sozialrecht)
Einfühlsame Beratung und fachanwaltliche Begleitung
Konfliktlösung mit Blick auf das Kindeswohl
Umgangsrecht – faire Regelungen für Eltern und Kinder
Das Umgangsrecht regelt den Kontakt zwischen Kindern und dem Elternteil, bei dem sie nicht dauerhaft leben. Auch ohne gemeinsames Sorgerecht hat dieser Elternteil Anspruch auf Umgang mit seinen Kindern. Ziel ist es, eine faire und praktikable Lösung zu entwickeln, die das Wohl der Kinder wahrt.
In meiner Kanzlei in Beckum biete ich Ihnen fachanwaltliche Beratung und Unterstützung – sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren. Mit viel Sensibilität begleite ich Familien durch diese oft schwierige Zeit und fördere einvernehmliche Lösungen, wo immer es möglich ist.
- Gestaltung individueller Umgangsregelungen
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
- Mediation im Konfliktfall
- Zusammenarbeit mit Jugendämtern
- Beratung bei besonderen Umständen (z. B. Gewalt, Gewaltschutz)
Scheidung – rechtliche Sicherheit in einer emotionalen Situation
Eine Scheidung ist oft ein einschneidendes Ereignis, das viele rechtliche Fragen aufwirft: Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinn, Versorgungsausgleich oder auch die Zukunft der Kinder. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – sensibel, diskret und mit fachanwaltlicher Kompetenz.
Bereits im Vorfeld lassen sich viele Streitpunkte durch eine Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung klären. So können Konflikte reduziert und klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. Auch während des Verfahrens steht die Suche nach außergerichtlichen Lösungen im Vordergrund, um belastende Prozesse zu vermeiden.
- Scheidungs- und Trennungsvereinbarungen
- Beratung zum Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Kindes- und Ehegattenunterhalt
- Vertretung vor Gericht
- Mediation und außergerichtliche Konfliktlösung
Ihre Fachanwältin begleitet Sie von Anfang an
Vorausschauende Planung durch Eheverträge
Eheliches Güterrecht – klare Regelungen für eine sichere Zukunft
Das eheliche Güterrecht regelt die Vermögensverhältnisse von Ehegatten. Grundlage sind die gesetzlichen Regelungen des BGB (§§ 1363–1563). Besonders wichtig ist die Zugewinngemeinschaft, die bei Scheidung oder Tod die Vermögensaufteilung bestimmt.
Mit einem individuell gestalteten Ehevertrag können Sie abweichende Regelungen treffen und Ihre persönlichen Vorstellungen rechtlich absichern. So lassen sich Konflikte vermeiden und wirtschaftliche Risiken reduzieren. Ich berate Sie zu allen Fragen des Güterrechts und erstelle mit Ihnen maßgeschneiderte Vereinbarungen.
- Beratung zum gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft)
- Eheverträge und individuelle vertragliche Regelungen
- Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung oder Scheidung
- Rechtsübergreifende Beratung (z. B. Erbrecht, Steuerrecht)
Lebenspartnerschaft – rechtliche Sicherheit durch klare Regelungen
Lebenspartnerschaften, die vor dem 01.10.2017 begründet wurden und nicht in eine Ehe umgewandelt sind, unterliegen weiterhin dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Dieses regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Partner, die Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder auch die Umwandlung in eine Ehe.
Ich berate Sie in allen rechtlichen Fragen rund um bestehende Lebenspartnerschaften, etwa zu Erbrecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung. Gemeinsam mit Ihnen gestalte ich individuelle Partnerschaftsverträge, die klare Regelungen schaffen und Ihre Zukunft absichern.
- Beratung nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Vertragsgestaltung und Partnerschaftsverträge
- Fragen zu Erbrecht und Vermögensregelungen
- Beratung zur Umwandlung in eine Ehe
- Ganzheitliche und lösungsorientierte Rechtsberatung
Fachanwaltliche Beratung zu allen Aspekten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
Individuelle Rechtsberatung – Ihr gutes Recht in besten Händen
Ob in familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht oder in weiteren Rechtsfragen rund um Erbrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht – in meiner Kanzlei in Beckum erhalten Sie verlässliche Rechtsberatung und eine zielführende Vertretung. Bei Bedarf biete ich Ihnen auch außergerichtliche Mediation an, um Konflikte schnell und fair beizulegen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung, hohe Beratungskompetenz und mein Engagement für Ihr gutes Recht.
